Mindestmaße und Schonzeiten

Der Fischereiverein Melle e.V. bietet die Möglichkeit in 2 Bundesländern zu angeln.

In Nordrhein-Westfalen ist der Fischereischein Pflicht und muss am Wasser mitgeführt werden.

In den Tabellen sind die vereinsinternen Mindestmaße aufgelistet.
Für alle nicht aufgelisteten Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

Tabelle der Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal keine 45 cm
Bachforelle 15.10. - 15.03. Warmenau 25 cm alle anderen Gewässer 30 cm
Barsch keine 15 cm
Hecht 01.02. - 30.04. 60 cm
Karpfen keine 35 cm
Quappe keine 40 cm
Regenbogenforelle keine 25 cm
Schleie keine 25 cm
Sterlett 01.01. - 31.07. 100 cm
Zander 01.02. - 30.04. (NEU) 60 cm
Saiblinge keine 30 cm
Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe, Koppe, Mühlkoppe, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Bach-, Fluß- und Meerneunauge ganzjährig  
Krebse 01.11. - 30.06. 11 cm
Wels keine 50 cm

Die hier aufgeführten Schonzeiten gelten ausschließlich für unsere Vereinsgewässer!